Satzung
des OFC Ballbesitz
1. Name und Standort
Der Fan-Club führt den Namen „Ballbesitz“.
Der Standort des Fanclubs ist 24649 Wiemersdorf.
2. Vereinszweck
Der Fan-Club bezweckt die Unterstützung der Fußballabteilung des Hamburger Sportvereins als offizieller Fanclub (OFC).
3. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
4. Logo / Wappen
Der Fanclub Ballbesitz führt als Logo einen stilisierten Fußball gemäß Abb.1. Das Fanclubwappen stellt sich gemäß Abb.2 dar. Änderungen und Benutzung des Wappens sind nur durch schriftliche Genehmigung durch den Vorstand erlaubt.
Abb.1 Abb.2
4. Vorstand
Der Vorstand muss aus Fan-Club Mitgliedern bestehen.
a) Der Vorstand besteht aus den folgenden Organen:
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem Kassenwart
- dem Vorstandsmitglied für Materialverwaltung
Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fan-Club aus, so erlischt automatisch seine Organstellung.
b) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.
c) Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
d) Das Vorstandsmitglied für Materialverwaltung bleibt bei Vorstandsbelangen ohne Stimmrecht.
5. Aufgaben, Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes
Der Vorstand vertritt den Fan-Club in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.
a) Der Vorstand entscheidet grundsätzlich mit einer 2/3 Mehrheit.
b) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Geschäftsjahres gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.
5. Aufgaben, Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes, Fortsetzung
c) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Fan-Club nur mit Beschränkung auf das Clubvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist in soweit begrenzt.
d) Der Kassenwart steuert alle finanziellen Belange des Fanclubs im Auftrag des Vorstands. Er führt das Kassenbuch des Fanclubs und hat sich zum Ende Geschäftsjahres zu entlasten. Die
Entlastung muss durch den 1. und 2.Vorsitzenden durchgeführt werden.
c) Das Vorstandsmitglied für Materialverwaltung hat sicherzustellen, dass jegliches Fanclubeigenes Material wie z.B. Doppelhalter, Fahnen und Zaunfahnen in ordnungsgemäßem Zustand, vollzählig und verfügbar sind. Er hat darüber hinaus sicher zu stellen, dass bei den Heimspielen die Zaunfahne des Fanclubs mitgeführt wird.
6. Mitgliedschaft
Mitglied kann unabhängig vom Geschlecht jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Vorstand. Die Probezeit für neue Mitglieder beträgt sechs Monate.
a) Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Voraussetzung.
In Ausnahmefällen können auch natürliche Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben als Anwärter / Anwärterin auf die Vollmitgliedschaft in den Fanclub eintreten. Für diese Anwärter / Anwärterinnen gilt absolutes Alkohol- sowie Rauchverbot während der Teilnahme an Fanclubveranstaltungen. Die Anwartschaft auf die Vollmitgliedschaft endet mit dem vollenden des 16. Lebensjahres. Auf dem Aufnahmeantrag muss angegeben werden, ob eine aktive oder passive Mitgliedschaft erwünscht ist.
b) Bei einer Ablehnung des Antrags müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Fan-Club Interessen entgegenstehen.
c) Die Mitgliedschaft kann beidseitig jederzeit zum Quartalsabschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Fan-Club von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.
www.Ballbesitz1887.ded) Eine Mitgliedschaft in einem anderen offiziellen HSV Fanclub außer im Fanclub Ballbesitz ist nicht möglich. Eine Mitgliedschaft im HSV Supporters Club oder beim HSV e.V ist hingegen ausdrücklich erwünscht.
e) Die Mitgliedschaft im OFC – Ballbesitz erfordert eine Beteiligung in folgenden Belangen:
- Teilnahme an mindestens einer Fanclubsitzung
- Teilnahme an mindestens einer Fanclubveranstaltung (ohne Fanclubsitzung)
- Anmeldung und Beteiligung im Fanclubinternen Forum auf
Bei Nichterfüllung dieser Kriterien kann der Vorstand die Mitgliedschaft einseitig beenden.
Neben der aktiven Mitgliedschaft besteht auch die Möglichkeit passives Mitglied des Fanclubs zu werden. Hierfür bedarf es keiner Mitgliedschaft auf Probe. Die passive Mitgliedschaft bezweckt die finanzielle Unterstützung des Fanclubs. Jegliche Vorteile, die aktive Mitglieder aufgrund ihrer Mitgliedschaft genießen, bestehen nicht für passive Mitglieder. Über diesbezügliche Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Die Anzahl passiver Mitgliedschaften darf ¼ der gesamten Mitgliederzahl
nicht übersteigen.
Passive Mitglieder zahlen auf alle Ballbesitzartikel grundsätzlich 5 € mehr als aktive Mitglieder
7. Verhalten
Die Mitglieder haben Wohlverhaltenspflicht. Durch das Verhalten der Fan-Club Mitglieder darf dem
Ansehen des HSV und des Fanclubs nicht geschadet werden
a) Bei allen HSV-Spielen (Heim - oder Auswärts) ist den Anordnungen des Ordnungspersonals und der Polizei Folge zu leisten. Die jeweilige Stadionordnung wird anerkannt (gilt u.a. für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, Feuerwerkskörper usw).
b) Für Schäden die aus dem Punkt a) entstehen ist jedes Fan-Club Mitglied selbst haftbar.
c) Fehlverhalten, welches dem Ansehen des Fanclubs sowie des HSV schadet, kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Club führen und wird dem HSV gemeldet.
Als Fehlverhalten gelten auch Einträge im Forum die dem Zweck und Ansehen des OFC widersprechen. Hierzu gehört auch das führen von Avataren anderer Bundesligaclubs.
e) Der Vorstand hat das Recht, Mitglieder bei Inaktivität in den Status der passiven Mitglieder zu überführen.
8. Beiträge
Die Beiträge werden in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen.
Zur Zeit beträgt der Monatsbeitrag:
3,50 € für Vollmitglieder
2,00 € für Anwärterinnen / Anwärter
2,50 € für passive
a) Die Beiträge sind jährlich im Voraus bis zum 20.Dezember zu zahlen
9. Satzung
Satzungsänderungen sind auf den jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlungen möglich, wenn mindestens 2/3 der Anwesenden Mitglieder dies beschließen.
10. Gewinne
Der Verein wird unkommerziell geführt, d.h. Gewinne aus Veranstaltungen u.ä. kommen ausschließlich dem Fan-Club und damit den Mitgliedern zugute.
Stand: 25.01.2008